Die sog. Schriftformrechtsprechung ist für Planer, Betreiber, Verkäufer/Erwerber und Finanzierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen essenziell, geht es doch um die Grundstückssicherung. Mit einem am 26.2.2020 ergangenen wichtigen Urteil (Az. XII ZR 51/19) grenzt sich der XII. Senat des Bundesgerichtshofs von einem eigenen früheren Urteil ab. Dies gibt Anlass, sich mit dem Urteil (siehe hier) auseinanderzusetzen und die […]