Mit dem polnischen 10H-Abstand hat sich der EuGH mit Urteil vom 28.05.2020 (Az.: C 727/17) befasst. Dieser sei nur solange europarechtskonform, wie die verbindlich festgelegten Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien noch erreicht werden können. An dieser Rechtsprechung muss sich auch der mit der polnischen Regelung weitestgehend inhaltsgleiche 10H-Abstand Bayerns messen lassen.