In Brandenburg ist letzte Woche das "Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen an Gemeinden" (kurz BbgPVAbgG) in Kraft getreten. Es trifft Betreiber von PV-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung bis einschließlich 1 Megawatt, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.