Der bayerische Landtag hat am 27.10.2022 eine Änderung der bayerischen Bauordnung beschlossen. In Kraft tritt diese zum 16.11.2022 bzw. 31.05.2023. Kernstück der Änderung bildet die Einführung neuer Ausnahmetatbestände von der geltenden 10H-Regelung sowie die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes. Für die Windenergienutzung ergeben sich damit neue Potenziale. Wie groß diese tatsächlich ausfallen, wird sich gerade unter Berücksichtigung der teilweise sehr engen Formulierung der Ausnahmetatbestände aber erst noch zeigen müssen.