19.02.2025
Prozess- und Verzugszinsen als steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen Verfahrensbeteiligten im Privatbereich abgewickelt werden, zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen (abrufbar hier). Das BMF geht davon aus, dass die Erklärung solcher Zinsen im Rahmen der Einkommenssteuer bisher möglicherweise irrtümlich unterbleibt, weil die Beteiligten von einer Steuerfreiheit ausgehen.…