29.04.2021
OVG Lüneburg – Reine Negativziele in Regionalplänen unzulässig
Das OVG Lüneburg hat kürzlich entschieden, dass sog. reine Negativziele in Regionalplänen zum Ausschluss der Windenergienutzung unzulässig sind. Mit dieser Entscheidung schließt sich das OVG Lüneburg der Rechtsauffassung des OVG Münster an und erklärte die Windenergieplanung des LKR Diepholz in dessen RROP für unwirksam.