19.02.2025
NRW – Windenergie-Moratorium in Kraft getreten
Seit dem 15.02.2025 gilt in NRW das sechsmonatige "Windenergie-Moratorium" nach § 36a LPlG. Damit sind sämtliche Entscheidungen der Genehmigungsbehörden über Vorhaben zur Windenergienutzung "allgemein untersagt".