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Kategorie: Windenergie

08.02.2024

Update: Änderung des Thüringer Waldgesetz

Die umstrittene Änderung des Thüringer Waldgesetzes wird alsbald in Kraft treten. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken hatte Landtagspräsidentin Birgit Pommer das Gesetz zunächst nicht ausgefertigt. Man wollte eine Prüfung des wissenschaftlichen Dienstes noch abwarten. Offenbar liegt diese Prüfung jetzt vor.
07.02.2024

Brandenburg: Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen in Kraft

In Brandenburg ist letzte Woche das "Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen an Gemeinden" (kurz BbgPVAbgG) in Kraft getreten. Es trifft Betreiber von PV-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung bis einschließlich 1 Megawatt, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.
11.01.2024

Gemeindeöffnungsklausel tritt am 14.01.2024 in Kraft

Die Gemeindeöffnungsklausel wird am 14.01.2024 in Kraft treten. Durch die neue Regelung des § 245e Abs. 5 BauGB können Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergie auch dort bereitstellen, wo ein übergeordneter Raumordnungsplan die Windenergienutzung eigentlich ausschließt. Anforderung für eine entsprechende Zielabweichung ist lediglich, dass der Raumordnungsplan für die vorgesehenen Flächen nicht bereits eine andere mit der Windenergie unvereinbare Nutzung vorsieht.
21.12.2023

EU-NotfallVO um ein Jahr verlängert

Am 19.12.2023 hat der Rat der EU-Energieminister eine Verlängerung der sog. „EU-NotfallVO“ (Wortlaut hier) um weitere 12 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt nun bis zum 30.06.2025 fort. Dadurch bleiben die unmittelbar aus der EU-NotfallVO geltenden Beschleunigungsvorgaben und Vereinfachungen (etwa für die UVP bei Repoweringvorhaben) ein weiteres Jahr gültig und nutzbar. Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Verlängerung der EU-NotfallVO als „Interimslösung“ den nationalen Gesetzgebern mehr Zeit für die Umsetzung der RED III Richtlinie verschafft, ohne dass es beispielsweise zu den befürchteten Unklarheiten und Lücken infolge nicht deckungsgleicher Fristen käme (wir berichteten hier). Dies gilt insbesondere auch für die europarechtliche Grundlage des § 6 WindBG, dessen bisherige Frist für Antragsteller (aktuell der 30.06.2024) auf dieser verlängerten Grundlage ebenfalls unproblematisch um ein Jahr verlängert werden kann (und sollte), unabhängig davon, wie fortgeschritten der Umsetzungsstand der RED III Richtlinie sein sollte.

Weitere News unter Beschleunigung des Windenergieausbaus:

18.12.2023

Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 15.12.2023 das Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen. Damit müssen Windenergie-Projektierer spätestens sechs Monate nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung den Standortgemeinden einen Beteiligungsentwurf vorlegen und ein Angebot zur finanziellen Beteiligung der beteiligungsberechtigten Personen und Gemeinden "am Ertrag des Vorhabens" machen.
20.11.2023

Update: RED III in Kraft – Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie

Mit dem heutigen Tag ist nunmehr die Novelle der Erneuerbaren Energien-Richtlinie, die sog. "RED III" in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde am 31.10.2023 im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später, also am 20.11.2023 in Kraft. Damit laufen die Umsetzungsfristen für die Mitgliedstaaten an.
07.11.2023

NRW – neuer Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus

NRW hat kürzlich einen "Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit" an seine Behörden geschickt. NRW will so - wie der Name schon sagt - den Windkraftausbau "in konkret definierte regional und kommunal gewollte Flächen" lenken. Und zwar solange, bis die Regionalpläne in Kraft treten, die zum Erreichen der Flächenbeitragswerte für NRW erforderlich sind.
30.06.2023

Update: Überschreitung der TA-Lärm-Richtwerte bei Gasmangellage

Der Bundestag hat am 23.06.2023 die Wiedereinführung der Möglichkeit, Überschreitungen der TA Lärm-Richtwerte während der Gasmangelllage zuzulassen, beschlossen. Angesichts der fortdauernd angespannten energiesicherheitspolitischen Lage soll dafür der zum 16.04.2023 außer Kraft getretene § 31k BImSchG für den Winter 2023/2024 reaktiviert werden.
02.06.2023

OVG Münster – § 2 EEG ermöglicht nicht privilegierte Windenergieanlagen im Außenbereich

Das OVG Münster hat in einem aktuellen und sehr positiven Urteil mit Hilfe von § 2 EEG die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich für planungsrechtlich zulässig erachtet, obwohl diese den 1.000m-Abstand zur Wohnbauung nach dem Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AG BauGB NRW) nicht einhielten und damit als nicht privilegiertes, sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnen waren!
15.05.2023

Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge – Kapitel Windenergie unwirksam

Das OVG Bautzen hat mit Normenkontrollurteil vom 11. Mai 2023 den Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge insoweit für unwirksam erklärt, als das Kapitel 5.1.1 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.