Der Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes des Bundeswirtschaftsministeriums, insbesondere der geplante 1.000m-Mindestabstand zu Wohnnutzungen, ist seit Tagen in der Diskussion. Neben dem - zu Recht - unter massiver Kritik stehenden Mindestabstand zu Wohnnutzungen finden sich aber weitere Änderungen im BImSchG und in der VwGO, die ebenfalls einschneidende Entwicklungen auslösen könnten.