Neue Entwicklungen zur BNK-Pflicht: Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf für die Änderung der AVV Hindernis u.a. zur Implementierung der Transponder-BNK vorgelegt. Nun hat der Ausschuss der Innenminister und der Verkehrsminister der Länder im Bundesrat eine Änderung der von der Bundesregierung vorgelegten Fassung des Anhangs 6 der AVV gefordert: Zum einen soll die zusätzliche Infrarotpflicht auf Transponder-BNK beschränkt werden; zum anderen sieht der Vorschlag vor, dass die Aktivierung der transpondergestützten BNK auch im Falle von deaktivierten und defekten Transpondern sichergestellt werden muss.