In seiner Pressemitteilung vom 02.03.2021 berichtet das OVG Berlin-Brandenburg, dass der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit drei Urteilen für unwirksam erklärt wurde (Urteile vom 02.03.2021, Az.: OVG 10 A 2.17, 10 A 16.17, 10 A 17.17). Bisher sind die Entscheidungsgründe des OVG noch nicht veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung des Gerichts ergibt sich, der Regionalplan Uckermark-Barnim ist unwirksam und zwar aus formellen Gründen.