News
08.02.2024
Update: Änderung des Thüringer Waldgesetz
Die umstrittene Änderung des Thüringer Waldgesetzes wird alsbald in Kraft treten. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken hatte Landtagspräsidentin Birgit Pommer das Gesetz zunächst nicht ausgefertigt. Man wollte eine Prüfung des wissenschaftlichen Dienstes noch abwarten. Offenbar liegt diese Prüfung jetzt vor.
07.02.2024
Brandenburg: Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen in Kraft
In Brandenburg ist letzte Woche das "Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für PV-Freiflächenanlagen an Gemeinden" (kurz BbgPVAbgG) in Kraft getreten. Es trifft Betreiber von PV-Freiflächenanlagen ab einer installierten Leistung bis einschließlich 1 Megawatt, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen werden.
15.01.2024
Stromsteuerbefreiung für biogen erzeugten Strom entfallen
Ohne größere mediale Berichterstattung oder Unmutsbekundungen der breiten Öffentlichkeit und deshalb auch weitgehend unbemerkt sind zum 01.01.2024 wichtige Steuerbefreiungen für biogen erzeugten Strom ausgelaufen. Wie die Bunderegierung bereits am 12.12.2023 bekannt machte, betrifft das die Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG.
11.01.2024
Gemeindeöffnungsklausel tritt am 14.01.2024 in Kraft
Die Gemeindeöffnungsklausel wird am 14.01.2024 in Kraft treten. Durch die neue Regelung des § 245e Abs. 5 BauGB können Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergie auch dort bereitstellen, wo ein übergeordneter Raumordnungsplan die Windenergienutzung eigentlich ausschließt. Anforderung für eine entsprechende Zielabweichung ist lediglich, dass der Raumordnungsplan für die vorgesehenen Flächen nicht bereits eine andere mit der Windenergie unvereinbare Nutzung vorsieht.
21.12.2023
EU-NotfallVO um ein Jahr verlängert
Am 19.12.2023 hat der Rat der EU-Energieminister eine Verlängerung der sog. „EU-NotfallVO“ (Wortlaut hier) um weitere 12 Monate beschlossen. Die Verordnung gilt nun bis zum 30.06.2025 fort. Dadurch bleiben die unmittelbar aus der EU-NotfallVO geltenden Beschleunigungsvorgaben und Vereinfachungen (etwa für die UVP bei Repoweringvorhaben) ein weiteres Jahr gültig und nutzbar. Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Verlängerung der EU-NotfallVO als „Interimslösung“ den nationalen Gesetzgebern mehr Zeit für die Umsetzung der RED III Richtlinie verschafft, ohne dass es beispielsweise zu den befürchteten Unklarheiten und Lücken infolge nicht deckungsgleicher Fristen käme (wir berichteten hier). Dies gilt insbesondere auch für die europarechtliche Grundlage des § 6 WindBG, dessen bisherige Frist für Antragsteller (aktuell der 30.06.2024) auf dieser verlängerten Grundlage ebenfalls unproblematisch um ein Jahr verlängert werden kann (und sollte), unabhängig davon, wie fortgeschritten der Umsetzungsstand der RED III Richtlinie sein sollte.
Weitere News unter Beschleunigung des Windenergieausbaus:
18.12.2023
Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 15.12.2023 das Bürgerenergiegesetz NRW beschlossen. Damit müssen Windenergie-Projektierer spätestens sechs Monate nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung den Standortgemeinden einen Beteiligungsentwurf vorlegen und ein Angebot zur finanziellen Beteiligung der beteiligungsberechtigten Personen und Gemeinden "am Ertrag des Vorhabens" machen.
20.11.2023
Wärmeplanungsgesetz – Neue Privilegierungstatbestände für Biomassenutzung im Außenbereich
Der Bundestag hat am 17.11.2023 mit dem "Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung" (Wärmeplanungsgesetz) u.a. neue Privilegierungstatbestände für Biomassenutzungen im Außenbereich beschlossen. Angesichts der aktuellen energiepolitischen Herausforderungen will der Gesetzgeber die energetische Nutzung von Biomasse im Außenbereich nach § 35 BauGB planungsrechtlich erleichtern, so die Gesetzesbegründung. Hierzu führt § 246d BauGB neue Privilegierungstatbestände ein.
20.11.2023
Update: RED III in Kraft – Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie
Mit dem heutigen Tag ist nunmehr die Novelle der Erneuerbaren Energien-Richtlinie, die sog. "RED III" in Kraft getreten. Die Richtlinie wurde am 31.10.2023 im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später, also am 20.11.2023 in Kraft. Damit laufen die Umsetzungsfristen für die Mitgliedstaaten an.
07.11.2023
BGH verschärft Aufklärungspflichten (nicht nur) im Rahmen der Due Diligence
Vor dem Erwerb eines Unternehmens, einer Immobilie oder auch eines Projekts im Bereich der Erneuerbaren Energien erfolgt regelmäßig käuferseitig eine förmliche Due-Diligence-Prüfung (DD). Bei einer DD wird der Kaufgegenstand in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sorgfältig geprüft. Der Verkäufer stellt dem Kaufinteressenten hierfür sämtliche relevante Informationen in einem Datenraum zur…
07.11.2023
NRW – neuer Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus
NRW hat kürzlich einen "Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit" an seine Behörden geschickt. NRW will so - wie der Name schon sagt - den Windkraftausbau "in konkret definierte regional und kommunal gewollte Flächen" lenken. Und zwar solange, bis die Regionalpläne in Kraft treten, die zum Erreichen der Flächenbeitragswerte für NRW erforderlich sind.